Bewertungsprozess
Bewertungsprozess
Peer-Review-Prozess
Peer-Review-Prozess: Doppelblindes Peer-Review + Transparente Begutachtung
1) Artikel, die noch nicht veröffentlicht wurden oder noch nicht zur Veröffentlichung in einer anderen Zeitschrift geprüft werden und die von jedem Autor genehmigt wurden, werden zur Begutachtung angenommen.
2) Eingereichte Artikel, die sich in der Vorprüfungsphase befinden, werden mit der Software iThenticate auf Plagiate überprüft.
3) Artikel, die nach der Plagiatsprüfung ein positives Ergebnis erzielen, werden vom Chefredakteur auf Originalität, Methodik, Bedeutung des behandelten Themas und Vereinbarkeit mit dem Themenbereich der Zeitschrift geprüft.
4) Ausgewählte Artikel werden mindestens zwei nationalen/internationalen Gutachtern zur Bewertung im Rahmen eines doppelblinden Peer-Review-Verfahrens vorgelegt.
5) Die Redaktion entscheidet erst nach Abschluss des Begutachtungsprozesses über die Veröffentlichung eines Artikels. Die Autoren sollten die erforderlichen Änderungen gemäß den Anforderungen der Gutachter vornehmen.
6) Von der Einreichung des Artikels bis zur Veröffentlichung sind durchschnittlich 10 Wochen zu veranschlagen.
Verantwortlichkeiten des Herausgebers
1) Der Herausgeber bewertet die Artikel hinsichtlich ihres wissenschaftlichen Inhalts, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Staatsangehörigkeit, der religiösen Überzeugung oder der politischen Einstellung der Autoren.
2) Der Herausgeber führt eine faire doppelblinde Begutachtung der zur Veröffentlichung eingereichten Artikel durch und stellt sicher, dass alle Informationen über die eingereichten Artikel vor der Veröffentlichung vertraulich behandelt werden.
3) Der Herausgeber informiert die Gutachter darüber, dass die Artikel vertraulich sind und dass es sich um eine bevorzugte Interaktion handelt. Die Gutachter und die Redaktion dürfen die Artikel nicht mit anderen Personen besprechen. Die Anonymität der Gutachter sollte gewährleistet sein. In bestimmten Fällen kann der Herausgeber die Bewertung eines Gutachters an andere Gutachter weitergeben, um einen bestimmten Punkt zu klären.
4) Der Herausgeber ist für den Inhalt und die allgemeine Qualität der Veröffentlichung verantwortlich. Es liegt auch in seiner Verantwortung, gegebenenfalls eine Korrekturvermerke zu veröffentlichen oder eine Rücknahme vorzunehmen.
5) Der Herausgeber lässt keine Interessenkonflikte zwischen Autoren, Herausgebern und Gutachtern zu. Er hat die alleinige Befugnis, Gutachter zu ernennen, und ist für die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung eines Artikels in der Zeitschrift verantwortlich.
Verantwortlichkeiten der Gutachter
1) Gutachter sollten keine Interessenkonflikte in Bezug auf die Forschung, die Autoren und/oder die Forschungsförderer haben. Die Beurteilung sollte objektiv erfolgen.
2) Die Gutachter sollten sicherstellen, dass alle Informationen über die eingereichten Beiträge vertraulich behandelt werden, und den Herausgeber benachrichtigen, wenn sie Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen und Plagiaten seitens des Autors erhalten.
3) Ein Gutachter, der sich für die Begutachtung eines Beitrags als ungeeignet erachtet oder weiß, dass eine Begutachtung nicht möglich ist, sollte den Herausgeber benachrichtigen und vom Begutachtungsprozess ausgenommen werden.
Peer-Review-Prozess
Artikel, die noch nicht veröffentlicht wurden oder noch nicht zur Veröffentlichung in einer anderen Zeitschrift geprüft werden und die von allen Autoren genehmigt wurden, werden zur Bewertung angenommen. Eingereichte Artikel, die eine Vorprüfung durchlaufen haben, werden mit der Software iThenticate auf Plagiate überprüft. Nach der Plagiatsprüfung werden geeignete Artikel vom Chefredakteur hinsichtlich Originalität, Methodik, Bedeutung des behandelten Themas und Vereinbarkeit mit dem Themenbereich der Zeitschrift bewertet.
Der Chefredakteur bewertet die Artikel unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit, dem Geschlecht, der Nationalität, der religiösen Überzeugung und der politischen Weltanschauung der Autoren. Er stellt sicher, dass die zur Veröffentlichung eingereichten Artikel einem fairen doppelblinden Peer-Review-Verfahren unterzogen werden.
Erfolgreiche Artikel werden zur Bewertung an mindestens zwei nationale/internationale Gutachter geschickt.
Wenn die Gutachter es für notwendig erachten, nimmt der Autor Änderungen vor. Die Redaktion entscheidet, ob der vom Autor korrigierte Text veröffentlicht wird.
Der Chefredakteur lässt keine Interessenkonflikte zwischen Autoren, Redakteuren und Gutachtern zu. Er/sie hat die volle Befugnis, einen Schiedsrichter zu ernennen.
Die Bewertungen der Gutachter sollten objektiv sein. Während des Begutachtungsprozesses wird von den Gutachtern erwartet, dass sie ihre Bewertungen unter Berücksichtigung der folgenden Punkte vornehmen.
1) Enthält der Artikel neue und wichtige Thesen oder Ideen?
2) Beschreibt die Zusammenfassung den Inhalt des Artikels klar und zutreffend?
3) Ist die Methode kohärent und klar definiert?
4) Werden die Interpretationen und Schlussfolgerungen durch die Ergebnisse belegt?
5) Werden andere Studien auf diesem Gebiet angemessen referenziert?
6) Weist der Artikel eine ausreichende sprachliche Qualität auf?
Gutachter sollten sicherstellen, dass alle Informationen zu den eingereichten Artikeln bis zur Veröffentlichung vertraulich bleiben, und sollten dem Herausgeber jede Urheberrechtsverletzung und jedes Plagiat seitens des Autors melden.
Wenn sich der Gutachter hinsichtlich des Themas des Artikels nicht qualifiziert fühlt oder wenn es ihm nicht möglich erscheint, rechtzeitig eine Antwort zu geben, sollte er den Herausgeber über diese Situation informieren und ihn bitten, ihn nicht in den Begutachtungsprozess einzubeziehen.
Während des Begutachtungsprozesses weist der Herausgeber ausdrücklich darauf hin, dass die den Gutachtern zur Begutachtung vorgelegten Artikel das ausschließliche Eigentum der Autoren sind und es sich um vertrauliche Informationen handelt. Gutachter und Mitglieder der Redaktion dürfen Artikel nicht mit anderen Personen besprechen. Die Identität der Gutachter muss vertraulich behandelt werden.
Vorprüfung und Plagiatsprüfung
Die Studie wird vom Herausgeber auf Übereinstimmung mit den Veröffentlichungsgrundsätzen der Zeitschrift, den Regeln für wissenschaftliches Schreiben und dem ISNAD-Zitierungssystem geprüft und mit dem Programm iThenticate auf Plagiate untersucht. Die Plagiatsähnlichkeitsrate muss unter 15 % liegen. Die Vorprüfung wird innerhalb von maximal 15 Tagen abgeschlossen.
Begutachtung durch den Fachredakteur
Die Studie, die die Vorprüfung und die Plagiatsprüfung durchlaufen hat, wird vom zuständigen Fachredakteur wissenschaftlich begutachtet. Diese Begutachtung wird innerhalb von maximal 15 Tagen abgeschlossen.
Begutachtungsverfahren (Akademische Bewertung)
Die Studie, die vom Sektionsredakteur erfolgreich geprüft wurde, wird mindestens zwei Gutachtern vorgelegt, die über eine Doktorarbeit, ein Buch oder einen Artikel verfügen. Das Peer-Review-Verfahren wird vertraulich im Rahmen eines doppelblinden Peer-Reviews durchgeführt. Der Gutachter muss seine Meinung zu der begutachteten Studie entweder im Text darlegen oder sie mit einer Erklärung von mindestens 150 Wörtern auf dem Online-Gutachterformular begründen. Der Autor hat das Recht, seine Einwände und Meinungen zu verteidigen, wenn er mit der Meinung des Gutachters nicht einverstanden ist. Der Fachredakteur sorgt für die gegenseitige Kommunikation zwischen dem Autor und dem Gutachter unter Wahrung der Vertraulichkeit. Sind beide Gutachten positiv, wird die Studie dem Redaktionsbeirat mit einem Vorschlag zur Bewertung ihrer Veröffentlichung vorgelegt. Erteilt einer der beiden Gutachter eine negative Stellungnahme, wird die Studie an einen dritten Gutachter weitergeleitet. Die Studien können nur nach mindestens zwei positiven Entscheidungen veröffentlicht werden. Übersetzte Artikel werden an Sprach- und Fachleute geschickt, um die Angemessenheit des Originals, die korrekte Verwendung von Fachbegriffen und die Sprache zu bewerten. Übersetzungen, zu denen die Experten eine negative Meinung abgeben, werden nicht veröffentlicht. Über die Veröffentlichung von Buch- und Symposiumsrezensionen sowie Zusammenfassungen von Doktorarbeiten wird nach Bewertung durch die zuständigen Fachredakteure entschieden.
Korrekturphase
Wenn die Gutachter Korrekturen an dem von ihnen geprüften Text wünschen, werden die entsprechenden Berichte an den Autor gesendet und dieser wird gebeten, die erforderlichen Korrekturen am Text vorzunehmen. Überarbeitung (mindestens 10 Tage – der Zeitraum kann verlängert werden, wenn umfangreiche Überarbeitungen erforderlich sind). Der Autor legt dem Fachredakteur seine Korrekturen vor, indem er sie rot markiert.
Kontrolle durch den Sektionsredakteur
Der Feldredakteur überprüft, ob der Autor die gewünschten Korrekturen im Text vorgenommen hat. Dieser Vorgang ist innerhalb von maximal 10 Tagen abgeschlossen.
Kontrolle durch den Gutachter
Der Gutachter, der die Korrektur angefordert hat, überprüft, ob der Autor die erforderlichen Korrekturen im Text vorgenommen hat.
Detaillierte Zusammenfassung und türkische Sprachkontrolle
Studien, die den Peer-Review-Prozess durchlaufen haben, werden vom türkischen Sprachredakteur geprüft und gegebenenfalls werden Korrekturen vom Autor angefordert. Dieser Prozess wird innerhalb von maximal 15 Tagen abgeschlossen.
Englische Sprachkontrolle
Die Arbeiten, die die türkische Sprachkontrolle erfolgreich durchlaufen haben, werden vom englischen Sprachredakteur geprüft und gegebenenfalls werden Korrekturen vom Autor angefordert. Dieser Prozess wird innerhalb von maximal 15 Tagen abgeschlossen.
Redaktionsprüfung
Die Artikel, die die technische, akademische und sprachliche Prüfung bestanden haben, werden von der Redaktion geprüft und über die endgültige Veröffentlichung entschieden. Bei Einwänden der Mitglieder entscheidet die Redaktion mit Stimmenmehrheit.
Satz- und Layoutphase
Der Satz und das Layout der von der Redaktion zur Veröffentlichung freigegebenen Studien werden für die Veröffentlichung vorbereitet.
Datenübermittlung an nationale und internationale Indizes
Die gedruckte Ausgabe der veröffentlichten Ausgabe wird spätestens innerhalb von 60 Tagen an die Referenzbibliotheken im In- und Ausland versandt; die Metadaten der Artikel werden innerhalb von 15 Tagen an die entsprechenden Indizes weitergeleitet.